Senat beschließt verstärkte Kontakteinschränkungen
Sperrstunde in Berlin
Mit Begründung der steigenden Zahlen der Corona-Infizierten in der Hauptstadt hat der Berliner Senat neue verschärfte Corona-Einschränkungen beschlossen.
Die sehen in Ergänzung zu der bereits bestehenden Infektionsschutzverordnung folgende Änderungen vor (Auszug):
Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen.
Verkaufsstellen im Sinne des Berliner Ladenöffnungsgesetzes sind in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen. Tankstellen dürfen während dieser Zeit Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie Betriebsstoffe anbieten.
Apotheken dürfen während dieser Zeit Arzneimittel abgeben und apothekenübliche Waren abgeben.
Im öffentlichen Raum im Freien wird die Personenzahl in der Zeit zwischen 23 und 6 Uhr auf fünf gleichzeitig anwesende Personen aus unterschiedlichen Haushalten oder Personen aus zwei Haushalten beschränkt.
Private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen sind verboten.
Die geänderte Infektionsschutzverordnung tritt am Samstag, den 10. Oktober 2020 in Kraft.
Die gesamte Infektionsschutzverordnung kann hier nachgelesen werden: 7. Infektionsschutzverordnung vom 06.10.20