Urlaub im Ferienhaus

Was Vermieter beachten sollten

Das Land Berlin hat mit einer Verordnung vom 7. Mai 2020 die Öffnung von Beherbergungsbetrieben für touristsiche Reisende ab dem 25. Mai 2020 genehmigt. Verbunden ist diese Lockerung der Corona-Einschränkungen mit hygienischen Auflagen. Für Ferienwohnungen und -häuser haben der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Ferienhausverband (DFV) eine Orientierungshilfe erarbeitet, die als Diskussionsgrundlage für bundesweit einheitliche Leitlinien dienen soll. Sie enthält Empfehlungen für Schutz- und Hygienemaßnahmen bei Buchung, Anreise, Aufenthalt und Abreise der Gäste.

Orientierungshilfe zur Wiedereröffnung von Ferienunterkünften in Corona-Zeiten

Für Berlin sind die konkreten Bestimmungen in der 6. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 7. Mai 2020 zusammengefasst.  Unter § 6 Gaststätten und Hotels sind auch die Regelungen für Ferienwohnungen zu finden.

Laut Berechnungen des DFV gibt es mehr als 1 Million Betten in Ferienhäusern und -wohnungen in Deutschland in denen 155 Millionen Übernachtungen im Jahr stattfinden.