Umfangreiche Hilfen für Tourismuswirtschaft

Bund und Länder stellen Kredite und Soforthilfen bereit

Das Coronavirus belastet die globale Wirtschaft in allen Sektoren. Für viele Unternehmen der Tourismusbranche sind die Auswirkungen existenzbedrohend, die aktuelle Geschäftslage alar-mierend. Zur Sicherung der Liquidität und Linderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie können Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe staatliche Hilfen von Bund und Ländern in Anspruch nehmen. Die einzelnen Förderprogramme für touristische Unternehmen werden im Förderwegweiser Tourismus fortlaufend aktualisiert.

Das Corona-Schutzschild für die Wirtschaft des Bundes beinhaltet unterschiedliche Hilfsmaßnahmen. Die Direktzuschüsse für Kleinunternehmer und Soloselbstständige werden durch zuständige Behörden der Länder ausgereicht. Hinzu kommen die Erleichterung des Kurzarbeitergeldes, steuerliche Hilfsmaßnahmen sowie Exportkreditgarantien. Ein Wirtschaftsstabilitätsfonds in Höhe von bis zu 600 Milliarden Euro unterstützt mit Genehmigung durch die Europäischen Kommission vor allem größere Unternehmen mit staatlichen Garantien oder durch Stärkung der Kapitalbasis. Ergänzend zu den Hilfen des Bundes haben die Länder eigene Sofort- und Liquiditätshilfen aufgelegt.

Hilfen des Landes Berlin

Über bestehende Liquiditätshilfen hinaus stellt der Berliner Senat mit der Soforthilfe I bis zu 100 Millionen Euro an Überbrückungskrediten über die Investitionsbank Berlin (IBB) bereit. Zu diesen Mitteln haben bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z. B. Einzelhandel, Gastronomie und Beherbergung Zugang erhalten.
Die BürgschaftsBank Berlin unterstützt mit Bürgschaften in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Euro (bisher max. 1,25 Mio. Euro). Bei Bürgschaften bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden Zusagen innerhalb von drei Arbeitstagen gewährt.
Darüber hinaus hat der Berliner Senat die Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler geschaffenen. Der Tourismus ist hier explizit bedacht. Das Landesprogramm Soforthilfe II wurde inzwischen mit den Soforthilfen des Bundes synchronisiert. Die Antragsstellung bei der IBB ist inzwischen beendet.
Als weitere Soforthilfe wurde bei der IBB ein Programm mit zu 100% verbürgten Darlehen zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten aufgelegt. Dafür wurden 100 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt. Das Programm stand zum Teil auch kleinen und mittleren Unternehmen der Kulturwirtschaft sowie Start-ups offen. Es wurde zwischenzeitlich beendeet.
Darüber hinaus hat der Berliner Senat ein weiteres Programm für Unternehmen mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten beschlossen. Das Programm Soforthilfe V mit einem Finanzvolumen von rund 75 Millionen Euro ergänzt den Schnellkredit der KfW um einen Tilgungszuschuss von bis zu 20% . Soweit er nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, alternativ zum Tilgungszuschuss einen Zuschuss vorzusehen (durchschnittliche Höhe nicht über 25 000 Euro, im Einzelfall kann er höher liegen).

Die Soforthilfe V kann ab dem 18. Mai auf der Internetseite Soforthilfe V der IBB beantragt werden.

Quelle: Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes