Finanzielle Unterstützung für mittelständische Unternehmen

Senat beschließt Hilfsprogramm für Kultur- und Medienschaffende mit mehr als zehn Beschäftigten

Kulturschaffende und Medienunternehmer mit mehr als zehn Beschäftigten können jetzt Zuschüsse bis zu 25.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In begründeten Fällen können sogar bis zu 500.000 Euro beantragt werden. Das hat der Berliner Senat am 5. Mai beschlossen. Die Anträge können ab Montag, den 11. Mai 2020, nur online auf dem Portal der Investitionsbank Berlin (IBB) unter dem Stichwart Soforthilfe IV gestellt werden.

Gefördert werden Kultur- und Medienunternehmen mit in der Regel über zehn Beschäftigten und einer Betriebsstätte bzw. einem Sitz in Berlin, die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind. Nicht gefördert werden unter anderem Unternehmen mit einem Umsatz von über zehn Millionen Euro oder Unternehmen, die bereits vor der Corona Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Genau nachzulesen sind all diese Informationen auf der Website der IBB Soforthilfe IV. Weitere Fragen werden hier beantwortet FAQ IBB

Darüber hinaus hat der Berliner Senat eine Bundesinitiative angeregt:  Für selbstständige Künstler, Kultur- und Medienschaffende und Akteure in der Kreativwirtschaft sowie Medienschaffende und Mediendienstleister ohne eigene Betriebsstätte, deren Einnahmen durch die Absage von Veranstaltungen oder Aufträgen in der Zeit der Corona-Pandemie entfallen, sollen Regelungen zum Ausgleich ihrer substanziellen Umsatzeinbrüche geschaffen werden. Sinnvoll erscheint es, einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.180 € monatlich zu gewähren.

Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden worden.