Kurzarbeitergeld

Neue Regelungen von der Arbeitsagentur

Bis Anfang April will die Bundesregierung die Zugangsvoraussetzungen zu Kurzarbeitergeld (KUG)
flexibilisieren. Folgende Änderungen sind bereits in Kraft:
Es müssen mindestens 10% der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (bisher
galt ein Drittel)
Kurzarbeitergeld gibt es jetzt auch für Leiharbeitnehmer.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet. Das Kurzarbeitergeld kann für bis zu zwölf Monate gezahlt werden.

Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt zu prüfen, ob eine Beantragung von Kurzarbeitergeld für Ihr
Unternehmen sinnvoll sein kann. Den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit erreichen
Sie unter 0800 4555520.

Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit
anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
Kurzarbeitergeld Infos
Hier sind alle Infos zum Thema „Kurzarbeitergeld“ in den aktuellen Regeln und
Voraussetzungen zusammengetragen:
Corona-Virus Informationen zum KUG
Jedes Unternehmen hat einen zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Den können
Sie hier erfragen: AA-Ansprechpartner für Ihr Unternehmen