Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

Wichtige Anordnungen und Regelungen

Welche Veranstaltungen dürfen noch stattfinden? Welche Auflagen müssen bei Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen beachtet werden? Welche Gewerbebetriebe dürfen noch öffnen, welche müssen geschlossen werden? Was müssen Gaststätten beachten, wenn Sie von 6 bis 18 Uhr öffnen wollen? Wer darf noch Besuche in Krankenhäusern empfangen?

Der Berliner Senat hat am 17. März eine Verordnung erlassen, die sich vor allem an Veranstalter und Betreiber von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen und Bildungseinrichtungen, Betreibern von Einrichtungen im Bereich Wissenschaft und Forschung richtet.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, wie Sie sich der Verordnung entsprechend verhalten sollen und so helfen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Corona-Verordnung